Gebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft

Gebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft richtig versichern

Gebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft

Gebäudeversicherung für WEG

Selbstgenutzt oder Vermietet , Mehrfamilienhäuser haben häufig mehr als einen Eigentümer. Über den Abschluss einer Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften entscheidet die Versammlung. Die Gebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft ist eine Pflichtversicherung.

Wer entscheidet über den Abschluss einer WEG Wohngebäudeversicherung?

Gibt es mehrere Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus trifft sich mindestens einmal jährlich die Eigentümergemeinschaft. Das Gebäude betreffende wichtige Entscheidungen werden innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besprochen. Auch die Entscheiden der Gebäudeversicherung fällt darunter. Weil es sich dabei um eine Pflichtversicherung handelt, muss eine Gebäudeversicherung auf jeden Fall abgeschlossen werden.

Aber auch die Entscheidung für die Veränderung eines bestehenden Gebäudeversicherung Vertrages oder wenn Sie die Wohngebäudeversicherung wechseln wollen kann nicht ein Eigentümer alleine treffen. Die Eigentümergemeinschaft insgesamt trifft diese Entscheidung gemeinsam.

Ist die Entscheidung gefallen, kann die Umsetzung an die Verwaltung der Immobilie übertragen werden, damit mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft oder dem zuständigen Versicherungsmakler Kontakt aufgenommen wird.

Pflichtversicherung: Gebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft

Das Wohnungseigentümergesetzt regelt, welche Versicherung(en) eine WEG oder ein mit der Verwaltung beauftragter Hausverwalter abschließen muss. Details dazu finden sich in §21 Abs. 5 WoEigG.

Verpflichtend abgeschlossen werden muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert.

Was macht eine gute WEG Gebäudeversicherung aus?

Versicherungsschutz ist nicht gleich Versicherungsschutz. Die oft seitenlangen Bedingungswerke der zahlreichen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, ist mühsam und für Laien kaum zu bewältigen. Hier kommen wir ins Spiel. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderten Konzepten gepaart mit umfangreichem Fachwissen. Gebäude sind neben dem Feuerrisiko natürlich weiteren Gefahren ausgesetzt.

Zum Schutz eines jeden Objektes empfehlen wir darüber hinaus die Absicherung von Leitungswasser-, Sturm/Hagel wie Elementarschäden. Doch auch hier unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter schon gravierend.

Sind im Rahmen der Feuerversicherung bereits Sengschäden mitversichert? Wie sieht es mit der Versicherungssumme bei Schäden durch Rauch aus? Leistet der Versicherer bei Rohrbruch auch außerhalb des versicherten Gebäudes? Muss ich bei einem Rückstau nachweisen, dass eine Rückstauklappe vorhanden war? Verzichtet der Versicherer auf die Einrede grober Fahrlässigkeit?

Detailfragen, die im Versicherungsfall schließlich entscheidend sein können. Besonders auch die aktuellen Wetterlagen fordern passenden Versicherungsschutz gegen beispielsweise Sturm oder Starkregen. Leider stellt man oftmals erst im Schadenfall fest, ob der Versicherungsschutz auch wirklich passt. Lassen Sie es nicht darauf ankommen.

Setzen Sie sich vor dem Abschluss einer WEG Wohngebäudeversicherung damit auseinander, welche Tarife sich in welchen Punkten unterscheiden und vor allem, welche Punkte Ihnen ganz persönlich dabei wichtig sind.

Gebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft: Die WEG in der Wohngebäudeversicherung beim Schadensfall

Wird durch das Fehlverhalten eines WEG Mitglieds ein Schaden verursacht besteht häufig die Sorge, dass sich dies negativ auf die restlichen WEG Mitglieder auswirken wird.

Für die einzelnen Wohnungseigentümer wäre es eine Katastrophe, wenn die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft die Leistung verweigert, sobald ein Schaden durch einen einzelnen der Wohnungseigentümer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbei geführt wird.

Hierbei hilft ein Blick in das Bedingungswerk der WEG Wohngebäudeversicherung. Konkret wird dies in §6 der VGB geregelt.

§6 Wohnungs- und Teileigentum
  • Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen.
  • Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass der Versicherer sie auch insoweit entschädigt, als er gegenüber einzelnen Miteigentümern leistungsfrei ist, sofern diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, ist verpflichtet, dem Versicherer diese Mehraufwendungen zu erstatten.
  • Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten Nr. 1 und Nr. 2 entsprechend.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft Gebäudeversicherung erbringt ihre Leistung somit auch dann, wenn aufgrund des Fehlverhaltens eines einzelnen eigentlich keine Leistung erbracht werden müsste und der Versicherer schadenfrei wäre. Die übrigen WEG Eigentümer können die Leistung aber nur dann vom Versicherer verlangen, wenn mit der Entschädigung das gemeinschaftliche Eigentum wieder aufgebaut wird.

Der Versicherer wird den Wohnungseigentümer, der den Schaden zu verantworten hat, in Regress nehmen. Der Mehraufwand muss der WEG Wohngebäudeversicherung erstattet werden.

Wie komme ich an ein Angebot zur WEG Wohngebäudeversicherung?

Sie erhalten von uns Angebote bereits ab 40 Einheiten, sowohl für Wohn- als auch Gewerbeeinheiten. Ein passendes Angebot erfordert im Vorfeld eine detaillierte Risikoanalyse der Objekte. Denn im Schadenfall muss die Versicherungssumme stimmen. Wir prüfen daher die Angaben zum Gebäude in Hinblick auf Größe, Ausstattung und Wert besonders präzise. Oft stellt sich dabei heraus, dass der bisherige Versicherungsschutz nicht ansatzweise ausreichend bzw. der Bedarf nicht korrekt ermittelt war. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Rahmenvertrag für Hausverwalter

Als Hausverwaltung tragen Sie Verantwortung für die Auswahl des Versicherungsschutzes für die WEG Wohngebäudeversicherung. Gemäß §21 Abs. 5, Nr.3 haben Hausverwalter dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftsobjekt über ausreichenden Versicherungsschutz über die WEG Wohngebäudeversicherung verfügt.

  • Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser & Gebäudekomplexe
  • Umfangreiche Absicherung bei Schäden
  • Rahmenvertrag ab 3 bzw. 15 Einheiten

Es muss zumindest eine Feuerversicherung zum Neuwert und eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung durch den Hausverwalter abgeschlossen werden. Eine Unterversicherung kann die Existenz des Hausverwalters massiv bedrohen, was die Wichtigkeit einer Hausverwalter Haftpflicht noch einmal unterstreicht. Wir bieten Ihnen eine individuelle Risikoanalyse, Leistungsvergleiche und eine reibungslose Vertragsabwicklung Ihrer WEG Wohngebäudeversicherung. Mit unseren Sonderkonzepten sorgen Sie für mehr Zufriedenheit bei den Hauseigentümern: Top Versicherungsschutz zu fairen Preisen.

Der Begriff der WEG Wohngebäudeversicherung wird im Sprachgebrauch häufig verwendet, wenn eine Gebäudeversicherung mehrere Eigentümer hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein einfaches Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern oder einen großen Gebäudekomplex handelt.

WEG Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden?

Es ist nicht einfach, Objekte, die von Vorschäden betroffen sind, zu einem fairen Preis und guten Konditionen zu versichern. Es handelt sich um ein unbeliebtes Risiko bei vielen Versicherern. Gebäude werden älter und das Risiko für z.B. einen Rohrbruch steigt. Die Schadenhäufigkeit nimmt zu, der aktuelle Versicherer bezahlt zunächst und plötzlich flattert unerwartet die Kündigung der Gebäudeversicherung ins Haus. Insbesondere bei  Vorliegen einer schadenbedingte Kündigung durch den Versicherer, wird der Abschluss eines Anschlussvertrages schwierig. Auch in diesen Fällen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. Greifen Sie auf unsere Marktkenntnis und Erfahrungswerte zurück.