Immobilienverwalter Haftpflicht versichern
Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Mietverwalter von Wohnraum trifft die Erlaubnispflicht nach §34c GewO für Verwalter von Wohnimmobilien. Im Gesetz werden beide Gruppen unter dem Überbegriff „Wohnimmobilienverwalter“ zusammengefasst. Wir zeigen Ihnen, wie die Berufshaftpflicht Immobilienverwalter kostengünstig und umfangreich schützen kann.
- Umfassender Schutz für Immobilienverwalter & Immobilienmakler
- Schutz bei echten Vermögensschäden
- incl. Hausmeistertätigkeit, Bauleistungen & Entrümpelungen
Während sich Mietverwalter darum kümmern, dass im Auftrag des Eigentümers Wohnungen vermietet werden, kümmert sich die WEG-Verwaltung um die Verwaltung von Wohn- bzw. Gewerbeinheiten im Auftrag mehrerer Eigentümer. So können der Heizöleinkauf, Veranlassung von Reparaturen, Durchsetzung der Hausordnung oder auch die Anhäufung von Rücklagen. Wohnimmobilienverwalter müssen für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Unser Tipp für Immobilienverwalter
Die Berufshaftpflicht ist für Immobilienverwalter Pflicht. Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb, sich frühzeitig um eine günstige Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter zu kümmern. Mit nur wenigen Angaben erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Im September 2017 beschloss der Bundesrat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung, wonach ab Mitte 2018 Immobilienverwalter und Immobilienmakler u.a. eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Bislang war es so, dass man ohne jegliche Vorkenntnisse ein Gewerbe anmelden konnte, um danach fremde Immobilien verwalten. Leider kam es dabei immer wieder zu hohen Schäden durch Unterschlagung unseriöser Anbieter, was den Gesetzgeber zu dieser Änderung veranlasst hat.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis sind folgende Nachweise:
- Zuverlässigkeit des Verwalters
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Praktisch in letzter Minute wurde der Gesetzesentwurf 2017 dahingehend geändert, dass ein Sackundenachweis nicht zwingend erforderlich ist. Immobilienmakler und Hausverwalter müssen allerdings regelmäßig Fach-Fortbildungen absolvieren und nachweisen.
Die Berufshaftpflicht allerdings ist zur Anmeldung eines Gewerbes nach §34c GewO für Immobilienverwalter und Immobilienmakler definitiv vorzulegen. Ohne Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.