Kündigung Gebäudeversicherung ordentlich & außerordentlich
Sie brauchen eine neue, günstigere Absicherung und wollen Ihre bisherige, vielleicht auch zu teure, Gebäudeversicherung kündigen? Oder wurde Ihnen die Gebäudeversicherung vielleicht sogar vom Versicherer gekündigt? So oder so benötigen Sie eine Anschlussversicherung.
Kündigung der Gebäudeversicherung – Das müssen Sie wissen!
Eine Kündigung der Gebäudeversicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Ob Sie die Versicherung wechseln möchten, die Prämie zu hoch geworden ist oder der Versicherer den Vertrag gekündigt hat – es gibt klare Regeln und Fristen, die Sie beachten sollten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Kündigung der Gebäudeversicherung, welche rechtlichen Grundlagen laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gelten und wann ein Wechsel möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen der Gebäudeversicherung-Kündigung laut VVG
- Probleme, die durch eine Kündigung entstehen können
- Welche Kündigungsarten gibt es?
- Wann kann man eine Gebäudeversicherung kündigen (Kundensicht)?
- Wann kann man eine Gebäudeversicherung kündigen (Versicherer Sicht)?
- Wann ist ein Wechsel der Gebäudeversicherung möglich?
Rechtliche Grundlagen der Gebäudeversicherung-Kündigung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Kündigung der Gebäudeversicherung. Hier sind die wichtigsten Paragrafen und Regelungen, die für Sie relevant sein könnten:
- § 11 VVG: Dieser Paragraph regelt die Kündigungsfrist bei der ordentlichen Kündigung. In der Regel beträgt diese drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- § 92 VVG: Hier wird die außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung geregelt. Sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können in diesen Fällen den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
- § 96 VVG: Dieser Paragraph gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag im Falle eines Eigentümerwechsels zu kündigen. Der neue Eigentümer kann den Vertrag jedoch weiterführen, wenn er dies wünscht.
Probleme, die durch eine Kündigung entstehen können
Eine Kündigung der Gebäudeversicherung sollte gut überlegt sein, da sie auch Risiken mit sich bringen kann:
- Lücken im Versicherungsschutz: Wenn Sie die Kündigung zu spät einreichen oder nicht rechtzeitig eine neue Versicherung abschließen, besteht das Risiko, dass Ihr Gebäude nicht versichert ist. Dies kann bei einem Schadensfall existenzielle Folgen haben.
- Höhere Beiträge beim Neuabschluss: Oftmals sind Neuverträge teurer als bestehende Verträge, insbesondere wenn sich Ihre Risikosituation verändert hat. Zudem gibt es keine Garantie, dass Sie bei einem anderen Versicherer einen günstigeren Tarif erhalten.
- Erschwerte Vertragsannahme: Wenn Sie Ihre Versicherung nach einem Schadensfall kündigen, könnte es schwieriger sein, bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag zu bekommen. Manche Versicherer betrachten den Schadensfall als erhöhtes Risiko.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Es gibt mehrere Arten, eine Gebäudeversicherung zu kündigen. Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, kommen unterschiedliche Varianten in Frage:
- Ordentliche Kündigung: Diese Kündigung erfolgt zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Versicherung. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Vertragsende.
- Außerordentliche Kündigung: In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, den Vertrag außerhalb der regulären Fristen zu beenden. Dies kann etwa nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung der Fall sein. Die Frist für die außerordentliche Kündigung beträgt in der Regel einen Monat nach dem Ereignis, das die Kündigung begründet.
- Sonderkündigung nach Verkauf der Immobilie: Wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, haben Sie ebenfalls das Recht, die Gebäudeversicherung zu kündigen. Der neue Eigentümer hat allerdings auch die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen.
Die Gebäudeversicherung ordentlich (regulär) kündigen
Es empfiehlt sich, in regelmäßigen Abständen seinen Gebäudeversicherung Vertrag auf den Prüfstand zu stellen. Ist der Tarif noch aktuell oder ist eine Anpassung nötig? Auch die Kosten sind nicht unwesentlich, wenn es darum geht, die passende Gebäudeversicherung zu haben. Weil sich die Verträge gefühlt fast jährlich durch eine Beitragserhöhung verteuern, kann der Gebäudeversicherung Wechsel eine mögliche Lösung für Immobilienbesitzer sein. Auch dann, wenn Sie mit dem Service Ihrer aktuellen Versicherer möglicherweise nicht mehr zufrieden sind kann ein Wechsel in Betracht gezogen werden.
- Kündigungsfrist 3 Monate (Vertragslaufzeit beachten)
- Schriftlich kündigen (Einschreiben, Fax, immer öfter auch Email)
- Kündigungsnachweis gut aufbewahren
Eine Gebäudeversicherung kann, wie jede andere Sachversicherung auch, fristgerecht zum Ablauf des Vertrages (für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 3 Monate. Sie muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein. Das bedeutet, Sie als Versicherungsnehmer haben die gleiche Kündigungsfrist, wie auch das Versicherungsunternehmen. Verträge, die mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurde, können dennoch zum Schluss des dritten Jahres gekündigt werden (Vgl. §11 VVG). Eine kleine Besonderheit gibt es noch, wenn Sie Ihre Immobilie finanziert haben. Hier kann es sein, dass Ihr Kreditinstitut zustimmen muss, wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung wechseln wollen, weil die Kündigung sonst nicht wirksam wird.
Regionale Unterschiede bei den Versicherungskosten
Die Antwort auf die Frage „Was kostet eine Gebäudeversicherung?“ hängt auch stark von der Region ab, in der sich das Gebäude befindet. In sturm- oder hochwassergefährdeten Gebieten sind die Prämien häufig höher als in Regionen mit geringeren Naturgefahren. Auch die durchschnittlichen Baukosten in der Region spielen eine Rolle, da diese die potenziellen Kosten im Schadensfall beeinflussen. In städtischen Gebieten sind die Prämien oft niedriger, während ländliche, abgelegene Gebiete durch ein höheres Einbruchsrisiko teurer versichert werden können. Wer die Kosten seiner Gebäudeversicherung reduzieren möchte, sollte neben der Lage des Gebäudes auch den regionalen Risikoatlas der Versicherer berücksichtigen.
Außerordentliche Kündigung Gebäudeversicherung
Die außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ermöglicht es, den Vertrag vor Ablauf der regulären Laufzeit zu beenden. Dies ist in Fällen von Beitragserhöhungen ohne Leistungssteigerung oder nachteiligen Vertragsänderungen möglich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Mitteilung durch den Versicherer. Auch nach einem Schadenfall oder einem Eigentümerwechsel besteht ein Kündigungsrecht, das schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen muss.
Beim Hauskauf geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat jedoch das Recht, innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag zu kündigen und einen Wechsel vorzunehmen. Es ist ratsam, den alten Vertrag von einem Versicherungsexperten prüfen zu lassen, da ältere Verträge oft weniger leistungsstark sind. Ebenso besteht die Gefahr, dass der Versicherer ungeliebte Altverträge kündigt.
- Kündigungsfrist 1 Monate (Bei Hauskauf Grundbucheintrag beachten)
- Schriftlich kündigen (Einschreiben, Fax, immer öfter auch Email)
- Kündigungsgrund auf dem Kündigungsschreiben mit angeben
- Kündigungsnachweis gut aufbewahren
Vor der Kündigung sollte sichergestellt sein, dass ein neuer Versicherungsschutz vorhanden ist, um den Schutz lückenlos fortzusetzen. Es wird empfohlen, die Schadenshistorie vom bisherigen Versicherer zu erfragen und mit potenziellen neuen Versicherern offen über eventuelle Schäden zu sprechen. Eine voreilige Kündigung ohne gesicherten Nachfolgevertrag könnte dazu führen, dass man ohne Versicherungsschutz bleibt.
Kündigung wegen Hausverkauf
Die Kündigung wegen Hausverkauf ist schnell erklärt: Ein geplanter Verkauf führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Sie müssten in so einem Fall die regulären Kündigungsfristen einhalten. Ist der Verkauf vollzogen steht dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wer nach einem Hauskauf also die bestehende Gebäudeversicherung kündigen möchte, kann das tun. Aber auch der Versicherer kann auf diesem Weg ungeliebte Altverträge loswerden und den Versicherungsschutz kündigen.
Kündigt man selbst gilt es zu bedenken, ob und in welchem Umfang man einen neuen Versicherungsschutz nach Kündigung der Gebäudeversicherung realisiert bekommt. Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer eine Aufstellung der Schäden in den vergangenen 5-10 Jahren geben. Handeln Sie zeitnah aber auf keinen Fall überstürzt. Es ist keinem geholfen, wenn Sie den bestehenden Vertrag voreilig kündigen und dann im Anschluss keine Versicherung finden, die das Risiko zeichnen möchte.
Wenn Sie also beim Hauskauf eine Versicherung übernehmen, dann lassen Sie zeitnah aber Gewissenhaft die bestehenden Altverträge von einem Immobilienversicherung Experten überprüfen.
Tipp: Kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung im Schadenfall nicht ohne den schriftlichen Nachweis einer neuen Versicherung. Spielen Sie beim Wohngebäudeversicherung Wechsel mit offenen Karten und geben Sie den oder die Schäden auf jeden Fall an. Nehmen Sie notfalls lieber eine Prämienerhöhung oder eine erhöhte Selbstbeteiligung des bisherigen Versicherers in Kauf, ehe Sie ohne neuen Vertragsabschluss kündigen. Sie laufen sonst Gefahr, ganz ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Wann kann man eine Gebäudeversicherung kündigen (Kundensicht)?
Als Versicherungsnehmer haben Sie unter bestimmten Bedingungen das Recht, Ihre Gebäudeversicherung zu kündigen. Die gängigsten Gründe sind:
- Am Ende der Vertragslaufzeit: Wie bereits erwähnt, können Sie Ihre Versicherung zum Ende der Laufzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Vertragsende beim Versicherer eingehen. Beachten Sie hierbei die im Vertrag festgelegten Fristen.
- Bei Beitragserhöhung: Eine Beitragserhöhung gibt Ihnen das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen.
- Nach einem Schadensfall: Auch nach einem regulierten Schadensfall steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies gilt sowohl für Sie als Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ebenfalls einen Monat.
- Bei Verkauf des Gebäudes: Sobald das versicherte Gebäude den Eigentümer wechselt, können Sie die Gebäudeversicherung kündigen. Alternativ kann der neue Eigentümer den Vertrag übernehmen und fortführen.
Wann kann man eine Gebäudeversicherung kündigen (Versicherer Sicht)?
Auch der Versicherer hat das Recht, die Gebäudeversicherung unter bestimmten Bedingungen zu kündigen:
- Nach einem Schadensfall: Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung kündigen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Schadens und ob der Schaden bezahlt wurde oder nicht.
- Bei Zahlungsverzug: Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, kann der Versicherer nach einer Mahnung und einer weiteren Frist den Vertrag kündigen. Der genaue Ablauf und die Fristen sind im VVG geregelt.
- Gefahrenerhöhung: Wenn sich die Risikosituation deutlich ändert, z. B. durch bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen des Gebäudes, kann der Versicherer das Risiko neu bewerten und unter Umständen den Vertrag kündigen.
Gebäudeversicherung Kündigung
Im Versicherungsfall haben sowohl der Gebäudeversicherer als auch Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen. Mittlerweile ist vermutlich die Gebäudeversicherung Kündigung im Schadensfall durch den Versicherer die häufigste Variante. Kunden trifft das in aller Regel zur Unzeit, weil oft nur schwer eine Anschlussversicherung gefunden wird.
Unerwartet flattert die Gebäudeversicherung Kündigung durch den Versicherer im Schadensfall ins Haus. Dabei hatten Sie in den vergangenen Jahren gerade mal 2 Schadensfälle gemeldet; wenn überhaupt. Bis vor ein paar Jahren stellte dieser Sachverhalt kein größeres Problem dar. Inzwischen machen Versicherer immer häufiger von ihrem Sonderkündigungsrecht infolge eines Schadenfalls Gebrauch. Nach so einer Kündigung durch den Versicherer ist meist Eile geboten. Häufig ist es nicht einfach, einen neuen Versicherer zu finden, der dieses Risiko gerne deckt, wenn der alte Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde. Schließen Sie jedoch nicht übereilig einen neuen Vertrag ab, der zwecks der gebotenen Zeitnot dann möglicherweise gar nicht den nötigen Versicherungsschutz aufweist. Gehen Sie in diesem besonderen Fall auf einen Versicherungsexperten zu, wenn Sie eine Gebäudeversicherung trotz Vorschäden suchen.
Neuen Versicherungsschutz zu erhalten ist nicht einfach und daher mit ein paar kleinen Anstrengungen verbunden. Gerade nach einem regelrechten Gebäudeversicherung Rauswurf durch den Versicherer. Wir unterstützen Sie dabei. Grundsätzlich bleibt immer der Einzelfall zu prüfen. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, einen neuen Tarif zu einem fairen Preis zu erhalten.
Ursachen für die vermehrte Gebäudeversicherung Kündigung
Schäden, bei denen der Sachverhalt nicht eindeutig darauf schließen ließ, ob es sich um einen versicherten Schaden oder nicht handelt, wurden früher wesentlich häufiger dennoch aus Kulanz reguliert. Dies führt auf Zeiten zurück, in denen ein Versicherer am Kapitalmarkt mit seine Beitragseinnahmen Rendite erhalten hat. Aufgrund der aktuell schlechten Verzinsung ist für den Versicherer somit nicht mehr viel verdient. Kulanzzahlungen durch den Versicherer werden daher zur Seltenheit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird es erforderlich, sich von schadenbelasteten Verträgen zu trennen um keine Verluste einzufahren.
Eine Kündigung durch den Versicherer muss aber nicht zwingend auf ein Schadenereignis zurückzuführen sein. Oft stecken hier auch generelle Vertragssanierungen des Versicherers dahinter, der sich von veralteten Konzepten trennt.
Kündigungsrecht des Versicherers
Auf den ersten Schock folgt die Frage, darf der Versicherer denn überhaupt nach einem Schadenfall kündigen. Nicht nur er darf: Im Schadenfall können sich beide Vertragsparteien vom Versicherungsvertrag trennen.
Wann ist ein Wechsel der Gebäudeversicherung möglich?
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung ist in verschiedenen Situationen möglich. Dabei gelten ebenfalls bestimmte rechtliche Vorgaben laut VVG:
- Nach einem Schadensfall: Wie bereits erwähnt, können Sie nach einem regulierten Schadensfall den Versicherer wechseln. Sie sollten jedoch beachten, dass andere Versicherer möglicherweise aufgrund des Schadensfalls höhere Prämien verlangen oder den Abschluss verweigern.
- Bei Beitragserhöhung: Eine Beitragserhöhung ist ein häufiger Grund für den Wechsel der Gebäudeversicherung. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln.
- Nach dem Verkauf des Gebäudes: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, können Sie den bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Der neue Eigentümer kann entweder die Versicherung übernehmen oder selbst einen neuen Vertrag abschließen.
Eine recht häufige Variante ist die außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung. Sie lässt zu, dass der Vertrag auch vor Vertragsende gekündigt wird. Sie müssen also nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit dem Wechsel warten. Aber Vorsicht – auch der Versicherer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dabei die Leistung ebenfalls zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag vom Versicherungsunternehmen zum Nachteil des Versicherungsnehmers geändert, ohne die Prämie zu reduzieren, kann der Vertrag ebenfalls gekündigt werden (Vgl. §40 VVG). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Zugang der Mitteilung des Versicherers.
Im Schadenfall haben beide Parteien ein Kündigungsrecht. Aber nur, wenn der Schaden auch wirklich anerkannt wurde („… Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles …“). Das bedeutet, es muss erst eindeutig klar sein (entschieden sein), ob der Schaden reguliert wird oder nicht.
Die Kündigung nach Hauskauf (Eigentümerwechsel) ist die dritte Möglichkeit eine Gebäudeversicherung vorzeitig zu beenden. Beim Hauskauf geht der bestehende Gebäudeversicherung Vertrag automatisch auf den Käufer über (§95 VVG). Das ist auch gut so, damit der Käufer nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht. Kauft man ein altes Haus, handelt es sich dabei häufig um veraltete, leistungsschwache Tarife. Aber nicht immer ist das der Fall. Es macht also Sinn, den aktuellen Vertrag erst einmal von einem Versicherungsexperten unter die Lupe nehmen zu lassen.
Mit einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bestätigung des Grundbucheintrags kann beim Hauskauf die Wohngebäudeversicherung vom neuen Eigentümer gekündigt werden.
Insgesamt bietet die Kündigung der Gebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten, sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und die Kündigungsfristen einzuhalten, um lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Trotz Kündigung Gebäudeversicherung möglich?
Immer wieder stellt sich die Frage, ob überhaupt noch ein Versicherungsschutz nach Kündigung der Gebäudeversicherung möglich ist. Eine grundsätzliche Antwort ist nicht möglich. Es kommt auf den Einzelfall an. So ist zum einen zu klären, ob es sich um eine Kündigung durch den Versicherer handelt oder ob Sie selbst den Vertrag gekündigt haben und welche Gründe es für die Gebäudeversicherung Kündigung gibt.
Nehmen wir an, Sie haben den Vertrag selbst gekündigt, es gab keinerlei Vorschäden, das Wohngebäude ist intakt und gepflegt und Sie haben in der Vergangenheit auch immer fleißig Ihre Beiträge beglichen. Ihrem Versicherungsschutz sollte in so einem Fall nichts im Wege stehen.
- Kündigung regulär zum Ablauf
- Kündigung nach Beitragserhöhung
- Kündigung nach Schadenfall
- Kündigung nach Eigentümerwechsel
Die Kündigung der Gebäudeversicherung nach Beitragserhöhung, nach Eigentümerwechsel, nach Hauskauf oder auch nach Schadensfall ist gängige Praxis. Die Frage, die man sich in so einem Fall immer stellen sollte ist, wie schnell findet man adäquaten Ersatz und welche Kosten kommen in so einem Fall auf einen zu. Versicherungen sind Kopfsache und sollten nicht aus dem Bauch heraus entschieden werden.
Wenn diese Fragen ohne große Kopfschmerzen geklärt sind, dann steht einer Kündigung der Gebäudeversicherung nichts im Wege. Eine Kündigungsvorlage für Ihre bisherige Gebäudeversicherung stellen wir Neukunden natürlich gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Versicherungsschutz nach Kündigung wegen eines Schadens!
Was aber, wenn das nicht der Fall ist und Sie zum Beispiel zwar selbst gekündigt haben und es allerdings den ein oder anderen Vorschaden gab? In so einem Fall ist der Versicherungsschutz nach Kündigung der Wohngebäudeversicherung schon etwas kritischer zu betrachten. Es kommt hier auf die individuelle Schadensituation an und darauf, was unternommen wurde, um in Zukunft solche Schäden zu vermeiden.
In jeden Fall benötigen wir hierzu die vollständigen Unterlagen:
- Aktuellste Beitragsrechnung
- Aktuellster Vertragsnachtrag
- Schadenaufstellung des Versicherers (Was genau ist wann passiert und welche Kosten fielen an?)
- Unseren Fragebogen zur Wohngebäudeversicherung
Anhand dieser Unterlagen kann dann eine detaillierte Prüfung vorgenommen werden und die Suche nach Alternativen kann beginnen.
Versicherungsschutz nach Kündigung durch den Vorversicherer!
Noch kritischer ist Ihre Situation, wenn Ihnen der Vorversicher aufgrund eines Schadens (Beispiel: Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Elementarschaden) den Vertrag gekündigt hat und Sie nun Versicherungsschutz suchen. Hier werden eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften das Risiko ablehnen und die Versicherer, die bereit wären es zu zeichnen werden vermutlich für Leitungswasserschäden eine recht hohe Selbstbeteiligung verlangen oder diese Schäden vollständig aus dem Versicherungsschutz ausschließen.
Auch hier benötigen wir in jedem Fall die vollständigen Unterlagen:
- Aktuellste Beitragsrechnung
- Aktuellster Vertragsnachtrag
- Schadenaufstellung des Versicherers (Was genau ist wann passiert und welche Kosten fielen an?)
- Unseren Fragebogen zur Wohngebäudeversicherung
Versicherungsschutz nach Kündigung – Was ist möglich?
Hier hilft es nur, sich mit einem Experten für Immobilienversicherungen zusammen zu setzen und die Fakten auf den Tisch zu legen. Anhand der Ist-Situation wird dann geprüft, welche Möglichkeiten es gibt und zu welchen Kompromissen Sie als Versicherungsnehmer möglicherweise bereit sind. Warten Sie nicht zu lange. Sprechen Sie uns direkt an, sobald Sie den Eindruck haben, es besteht Handlungsbedarf.
UNSERE EMPFEHLUNG FÜR SCHADENBELASTETE GEBÄUDE: Es bleibt in aller Regel nur wenig Zeit nach einer Gebäudeversicherung Kündigung und in solchen Fällen gilt es schnell und vor allem zielgerichtet zu handeln. Vermeiden Sie es, auf eigene Faust eine neue Versicherung finden zu wollen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch unnötig Zeit verloren geht. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie die Versicherbarkeit Ihrer Immobilie trotz Gebäudeversicherung Kündigung aussieht.
Kündigung Gebäudeversicherung Mustervorlage
Unsere Muster Kündigung hilft Ihnen dabei, die richtigen Worte zu finden. Bevor Sie aber Ihre alte Gebäudeversicherung kündigen, schließen Sie erst einen neuen Vertrag ab, damit Sie nicht plötzlich ganz ohne Versicherungsschutz dastehen.
Die Kündigung selbst am besten per Einschreiben (mit Rückschein) an die Versicherung schicken. Ebenfalls sehr gute Erfahrungen haben wir gemacht, wenn die Gebäudeversicherung Kündigung per Fax an den Versicherer geht. Achtung – Den Sendebericht, am besten mit Kopie der gefaxten Seite abgedruckt, gut aufbewahren.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen wollen. Kündigen Sie schriftlich (per Einschreiben oder Fax). Vermeiden Sie es zu kündigen, solange noch kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren kann dennoch zum Ende des 3. Versicherungsjahres gekündigt werden.